Grundsätzlich sind wir als Träger der freien Jugendhilfe dazu verpflichtet, die zwischen den Eltern bzw. Sorgeberechtigten, den Jugendämtern und uns vereinbarten Leistungen im Bereich der Jugendhilfe zu erbringen. Deshalb müssen alle Angebotsformen offen bleiben und die von unserer Seite als Jugendhilfeeinrichtung zu erbringenden Leistungen erbracht werden. Dies bedeutet ganz konkret, dass alle Schülerinnen und Schüler auch eine Präsenzpflicht in den Angeboten der stationären und teilstationären Wohngruppen haben und deren Anwesenheit im Rahmen des Heimfahrtplans erfolgen muss. Die Anwesenheitspflicht gilt unabhängig davon, ob Präsenzunterricht in der Schule stattfindet oder nicht! Darüber hinaus schließt dies auch die Anreise aus den Ferien gemäß gültigem Heimfahrtplan mit ein.
Aus Beschluss des Kultusministeriums NRW wird der Präsenzunterricht in allen Jahrgangsstufen vom 11. Januar bis zum 31. Januar 2021 vollständig ausgesetzt. Diese Regelung gilt auch für die Abschlussklassen.
Für Schloss Varenholz bedeutet dies, dass wir ab dem 11.01.21 für alle Schülerinnen und Schüler der Einrichtung Distanzunterricht im Gruppenverband (also nicht im Klassenverband) durchführen werden. Da sich alle Schülerinnen und Schüler der einzelnen Wohngruppen wie auch der Tagesgruppe in Varenholz befinden, wird der Distanzunterricht auschließlich vor Ort stattfinden. Homeschooling ist nur für unsere externen Schülerinnen und Schüler möglich.
Der Distanzunterricht im Gruppenverband findet in der Zeit von 8.45 – 12.45 Uhr entweder in den Räumlichkeiten der Wohngruppe oder in der Schule statt. Jede Wohngruppe wird in dieser Zeit durchgehend von einer Lehrkraft schulisch betreut und mit dem notwendigen Unterrichts- und Lernmaterial für die einzelnen Unterrichtsfächer versorgt.