Ein einrichtungsinternes Anregungs- und Beschwerdeverfahren regelt die Art und Weise des Umgangs mit Beschwerden auf Schloss Varenholz. Ziel und Zweck ist der reibungslose und schnelle Ablauf eines Verfahrens zur Aufklärung und Vorgehensweise für alle Beschwerden. Der Verfahrensweg soll insbesondere ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Kindeswohls sein.

Unter „Beschwerden“ sind Beschwerden von Kunden*innen zu sehen, die ihre subjektiv empfundene Unzufriedenheit in Bezug auf Leistungen, Mitarbeitende oder Angebote gegenüber den Institutionen in Varenholz mit dem Ziel artikulieren, eine Wiedergutmachung für erlittene Beeinträchtigungen zu erreichen und/oder eine Änderung des kritisierten Verhaltens zu bewirken. Kunden*innen sind Bewohner*innen, Mitarbeitende, Angehörige, Kostenträger sowie andere Institutionen (z. B. Ärzt*innen, Therapeut*innen usw.).

Erläuterungen zum Prozessablauf

  • Jede Beschwerde wird angenommen. Jeder Mitarbeitende ist verpflichtet, auf den Verfahrensweg der Beschwerde hinzuweisen. Sollte der*die Beschwerdeführer*in sich für diesen Weg entscheiden, ist das Formular für Beschwerden zu benutzen. Das Formular kann heruntergeladen oder über die Mailadresse beschwerdestelle@schloss-varenholz.de schriftlich zugestellt werden.
  • Die Beschwerdestelle nimmt die Beschwerde entgegen und nimmt Kontakt zu den Beteiligten auf. (Beschwerdeführer*in, Beschwerdeempfänger*in) Die Mitarbeitenden der Beschwerdestelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sollte Kindeswohl und Einrichtungswohl gefährdet sein, wird sofort die Geschäfts- und Einrichtungsleitung informiert.
  • Der*Die Beschwerdeführer*in sollte nach dem Gespräch entscheiden, ob der Verfahrensweg weitergeführt werden soll oder ob es bereits eine Lösung für die Beschwerde gibt. Dann würde der Verfahrensweg abgeschlossen und alle Beteiligten informiert werden.
  • Gemeinsam mit den Parteien wird ein Gremium benannt, welches die Beschwerde bearbeiten soll. Das Gremium bewertet die Vorgänge und beschließt weitere Vorgehensweisen. Das Gremium verpflichtet sich, nach Lösungen zu suchen.
  • Das Ergebnis wird allen Beteiligten mitgeteilt.
  • Der Verfahrensweg der Beschwerde wird anonymisiert dokumentiert. Den Beteiligten werden ggf. weitere unterstützende Hilfen angeboten.
  • Die Beschwerdeführer*innen haben ein Wunsch- und Wahlrecht, welches Mitglied der Beschwerdestelle die Beschwerde weiterbearbeitet.
  • Die Mitarbeitenden der Beschwerdestelle verpflichten sich, nach dem Eingang einer Beschwerde zeitnah mit den Beteiligten in Kontakt zu treten, um ein Gremium für die Bearbeitung der Beschwerde zu bilden.
  • Die Mitarbeitenden der Beschwerdestelle unterliegen der Schweigepflicht, es sei denn, Kindeswohl oder Einrichtungswohl sind unmittelbar gefährdet.
  • Die Mitarbeitenden der Beschwerdestelle verpflichten sich gegenüber den Beteiligten zur Neutralität.
  • Die Mitarbeitenden der Beschwerdestelle werden die Beschwerde verbindlich behandeln und den Verfahrensweg verbindlich leiten. Dabei werden die Mitarbeitenden der Beschwerdestelle stets an gemeinsamen Lösungen arbeiten. Sollte dieses nicht möglich sein, wird ggf. auf andere Möglichkeiten zur Klärung der Beschwerde hingewiesen.