Besonders geeignet ist die Einrichtung Schloss Varenholz für junge Menschen mit folgenden Indikationen:

  • bei Gefährdung einer gesunden bzw. normalen schulischen Entwicklung, z. B. allgemeinen Lern- und Leistungsproblemen oder Schulverweigerung / Schuldistanz
  • bei AD(H)S, Autismus/Asperger oder sonstiger Neurodiversität,
  • bei auffälligem Sozialverhalten und/oder singulären Sozialisationsdefiziten,
  • bei Sozialphobien
  • bei Teilleistungsstörungen wie LRS oder Dyskalkulie
  • bei Wahrnehmungs-, Konzentrations- oder Koordinationsschwächen,
  • nach Erkrankungen von alleinerziehenden oder beiden Elternteilen,
  • bei Unterbringungen in einem Scheidungskontext,
  • bei Krisen in der Herkunfts- oder Pflegefamilie, wie z. B. der Tod eines oder beider Elternteile,
  • zur Abwendung von körperlicher oder psychischer Mitleidenschaft von Kind oder Eltern,
  • im Sinne einer Wiedereingliederung, z. B. im Nachgang zu einem Aufenthalt in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung,
  • zur Verselbstständigung


Im Rahmen des § 35a SGB VIII betreuen wir junge Menschen mit folgenden Merkmalen:

  • Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung
  • Hyperkinetische Störungen
  • Störungen des Sozialverhaltens
  • Kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen
  • Emotionale Störung
  • Bindungsstörungen
  • Trennungsangst, soziale Ängstlichkeit, Geschwisterrivalität, Phobien
  • Ticstörungen
  • Schulangst und Schulphobie
  • Sekundärfolgen von Entwicklungsstörungen der schulischen Fertigkeiten
  • Sekundärfolgen von Entwicklungsstörungen der motorischen Funktionen und Erkrankungen
  • Sekundärfolgen von Entwicklungsstörungen der Sprache und des Sprechens
  • Sekundärfolgen von Intelligenzminderung
  • Autismus Spektrums Störung
  • Fetale Alkohol-Spektrums Störung
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • Nicht organische Enuresis oder Enkopresis

„Ein Kind in Schwierigkeiten ist noch lange kein schwieriges Kind!“

Dipl. Päd. W. Ulrich Blauschek, 2014 verstorbener Träger von Schloss Varenholz