Besonders geeignet ist die Einrichtung Schloss Varenholz für junge Menschen mit folgenden Indikationen:
- bei Gefährdung einer gesunden bzw. normalen schulischen Entwicklung, z. B. allgemeinen Lern- und Leistungsproblemen oder Schulverweigerung / Schuldistanz
- bei AD(H)S, Autismus/Asperger oder sonstiger Neurodiversität,
- bei auffälligem Sozialverhalten und/oder singulären Sozialisationsdefiziten,
- bei Sozialphobien
- bei Teilleistungsstörungen wie LRS oder Dyskalkulie
- bei Wahrnehmungs-, Konzentrations- oder Koordinationsschwächen,
- nach Erkrankungen von alleinerziehenden oder beiden Elternteilen,
- bei Unterbringungen in einem Scheidungskontext,
- bei Krisen in der Herkunfts- oder Pflegefamilie, wie z. B. der Tod eines oder beider Elternteile,
- zur Abwendung von körperlicher oder psychischer Mitleidenschaft von Kind oder Eltern,
- im Sinne einer Wiedereingliederung, z. B. im Nachgang zu einem Aufenthalt in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung,
- zur Verselbstständigung
Im Rahmen des § 35a SGB VIII betreuen wir junge Menschen mit folgenden Merkmalen:
- Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung
- Hyperkinetische Störungen
- Störungen des Sozialverhaltens
- Kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen
- Emotionale Störung
- Bindungsstörungen
- Trennungsangst, soziale Ängstlichkeit, Geschwisterrivalität, Phobien
- Ticstörungen
- Schulangst und Schulphobie
- Sekundärfolgen von Entwicklungsstörungen der schulischen Fertigkeiten
- Sekundärfolgen von Entwicklungsstörungen der motorischen Funktionen und Erkrankungen
- Sekundärfolgen von Entwicklungsstörungen der Sprache und des Sprechens
- Sekundärfolgen von Intelligenzminderung
- Autismus Spektrums Störung
- Fetale Alkohol-Spektrums Störung
- Posttraumatische Belastungsstörungen
- Nicht organische Enuresis oder Enkopresis
„Ein Kind in Schwierigkeiten ist noch lange kein schwieriges Kind!“