Besonders geeignet ist die Einrichtung Schloss Varenholz für Kinder und Jugendliche mit folgenden Indikationen:
- bei Gefährdung einer gesunden bzw. normalen schulischen Entwicklung, z. B. allgemeinen Lern- und Leistungsproblemen oder Schulverweigerung
- bei AD(H)S, Autismus/Asperger oder sonstigen Entwicklungsstörungen,
- bei auffälligem Sozialverhalten und/oder singulären Sozialisationsdefiziten,
- bei Teilleistungsstörungen wie LRS oder Dyskalkulie
- bei Wahrnehmungs-, Konzentrations- oder Koordinationsschwächen,
- nach Erkrankungen von alleinerziehenden oder beiden Elternteilen,
- bei Unterbringungen in einem Scheidungskontext,
- bei Krisen in der Herkunfts- oder Pflegefamilie, wie z. B. der Tod eines oder beider Elternteile,
- zur Abwendung von körperlicher oder psychischer Mitleidenschaft von Kind oder Eltern,
- im Sinne einer Wiedereingliederung, z. B. im Nachgang zu einem Aufenthalt in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung,
- zur Verselbstständigung
„Ein Kind in Schwierigkeiten ist noch lange kein schwieriges Kind!“