Im Rahmen des SGB VIII, Hilfen zur Erziehung nach §§ 27, 34, 35a, 36 und 41, sowie der §§ 113, 77ff  SGB IX können in der Jugendhilfeeinrichtung Schloss Varenholz Kinder und Jugendliche gemäß den Vereinbarungen aus dem Hilfeplanverfahren stationär, teilstationär oder ambulant beschult, betreut und gefördert werden.

Im Bereich der stationären Jugendhilfe reicht unser Angebot dabei von der Ganzjahresbetreuung für Kinder und Jugendliche im Regelangebot über die Flexiblen Hilfen mit 299 Betreuungstagen bis hin zum Internatssetting bzw. der 5-Tage-Gruppe mit regelmäßiger (14-tägig oder wöchentlich) Heimfahrtmöglichkeit. Darüber hinaus bieten wir speziell zur Verselbstständigung auch das Wohnen in einer sonstigen betreuten Wohnform (SBW) an.  Weitere Betreuungsformen, zum Beispiel die Schulstation der Sekundarschule oder im teilstationären Bereich die Tagesgruppe  ergänzen unser Angebotsportfolio. Fast alle Kinder und Jugendlichen besuchen die an unsere Jugendhilfeeinrichtung angeschlossene Private Sekundarschule Schloss Varenholz.

Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe verfügen wir im Sinne des § 78c SGB VIII über eine Leistungsbeschreibung. Diese enthält alle wesentlichen Leistungsmerkmale der Einrichtung und deren konzeptionelle Ausrichtung. Sie beschreibt darüber hinaus die fachlichen Standards, die für die qualitative und quantitative Leistungserbringung erforderlich sind und den darüber erzielten Konsens in einer Qualitätsentwicklungsbeschreibung.

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