Im Rahmen des SGB VIII, Hilfen zur Erziehung nach §§ 27, 32, 34, 35a, 36 und 41, sowie der §§ 109-116  SGB IX können in der Jugendhilfeeinrichtung Schloss Varenholz Junge Menschen gemäß den Vereinbarungen aus dem Hilfeplanverfahren stationär, teilstationär oder ambulant beschult, betreut und gefördert werden.

Im Bereich der stationären Jugendhilfe verfügen wir über drei unterschiedliche Angebotsformen: Regelgruppe, Intensive Regelgruppe und 5-Tage-Wohngruppe. Im teilstationären Bereich bieten wir zwei Tagesgruppen an. In den oben genannten Angebotsformen bescuehn fast alle jungen Menschen die an unsere Jugendhilfeeinrichtung angeschlossene Private Sekundarschule Schloss Varenholz. Darüber hinaus bieten wir speziell zur Verselbstständigung auch das Wohnen in einer sonstigen betreuten Wohnform (SBW) in Lemgo an.

Zur Unterstützung der stationären und teilstationären Angebote halten wir auch verschiedene Zusatzleistungen, wie z.B. unsere Schulstation, vor.

Als anerkannter Träger der Jugendhilfe verfügen wir im Sinne des § 78c SGB VIII über Leistungsbeschreibungen für unsere unterscheidlichen Angebotsformen. Diese enthalten alle wesentlichen Leistungsmerkmale des jeweiligen Angebotes sowie dessen konzeptionelle Ausrichtung. Sie beschreiben darüber hinaus die fachlichen Standards, die für die qualitative und quantitative Leistungserbringung erforderlich sind und den darüber erzielten Konsens in einer Qualitätsentwicklungsbeschreibung.

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