Sind öffentliche Kostenträger in eine Aufnahme involviert, kann diese nur über das zuständige Jugendamt, nicht jedoch direkt über die Einrichtung selbst erfolgen.

Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Jugendhilfeeinrichtung Schloss Varenholz über ein Jugendamt sind:

  • der von den beteiligten Parteien gemeinsam geäußerte Wille, die verabredeten Hilfen zur Erziehung – jeder nach seinen Möglichkeiten und Kräften – zu unterstützen,
  • eine (vorläufige) zwischen Eltern, Jugendamt und Einrichtung abgestimmte Hilfeplanung (Aufnahmegespräch),
  • die verbindliche Anerkennung unseres Leistungsentgeltes durch das Jugendamt,
  • die Erfüllung der schulrechtlichen Voraussetzungen zum Besuch der Privaten Sekundarschule,
  • die Gewährleistung der regelmäßigen Heimfahrten (außer bei Ganzjahresbetreuung) und die Aufnahme des Kindes in den Haushalt der Eltern/Sorgeberechtigten während der Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen (flexible Hilfen im Sinne von Kriseninterventionen sowie eine Wochenend- bzw. Ferienbetreuung sind nach Absprache jederzeit möglich).

Neben der bereits früher erwähnten Bedingung freiwillig zu uns zu kommen, ist die erkennbare Bereitschaft des Kindes oder des Jugendlichen zur „Annahme der erzieherischen Hilfen“ und die Erteilung eines „pädagogischen Auftrages“ durch ihn an die Einrichtung eine unverzichtbare Voraussetzung für die erfolgreiche Gestaltung des Hilfeprozesses.

Ebenso unverzichtbar ist die Bereitschaft der Eltern/Sorgeberechtigten zur aktiven, kontinuierlichen und fördernden Mitgestaltung des Hilfe- und Erziehungsprozesses bis hin zur möglichen Revision eigener erzieherischer Handlungsmuster und Wertvorstellungen.

Die verbindliche Hilfeplanung bzw. deren Fortschreibung findet gemäß § 36 SGB VIII alle 6 Monate statt. Die hier im Protokoll formulierten und/oder fortgeschriebenen Erziehungsziele sind – für die nächsten 6 Monate – für alle am Erziehungsprozess beteiligten verbindlich. Von Seiten der Einrichtung werden diese individuellen Erziehungsziele für jede Schülerin und jeden Schüler in den wöchentlichen Teamsitzungen systematisch evaluiert, reflektiert und auf ihre Zielorientierung und Zielkompatibilität hin kontrolliert.

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