Die Schulform der Sekundarschule ist neben den anderen bereits bestehenden Schulformen der Sekundarstufen I und II (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule) als 5. Säule fest im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verankert.

Die Sekundarschule Schloss Varenholz umfasst die Jahrgänge fünf bis zehn und bereitet die Schüler*innen sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor. Der Unterricht an der Sekundarschule bietet deshalb von Anfang an auch gymnasiale Standards. Die zweite Fremdsprache im sechsten Jahrgang wird fakultativ angeboten; ein weiteres Angebot für die zweite Fremdsprache wird, wie am Gymnasium und der Gesamtschule, ab Jahrgangsstufe acht eröffnet. Die Varenholzer Sekundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe, kooperiert aber mit dem Weser-Gymnasium in Vlotho sowie mit den umliegenden Berufskollegs, z. B. dem Hanse-Berufskolleg in Lemgo. Damit ist sichergestellt, dass Schüler*innen wie auch die Eltern bei der Anmeldung genau wissen, wo ihr Kind das Abitur machen kann.

Bei der Privaten Sekundarschule Schloss Varenholz handelt es sich um eine Sekundarschule in kooperativer Form mit zwei Bildungsgängen, einem auf der Grund- und einem auf der Erweiterungsebene. In beiden Bildungsgängen liegen die Schwerpunkte einerseits auf der Berufsvorbereitung, andererseits auf der Vorbereitung auf den nachfolgenden Besuch einer gymnasialen Oberstufe oder eines Berufskollegs

In der Varenholzer Sekundarschule lernen die Kinder und Jugendlichen in den Klassen fünf und sechs zunächst im Rahmen eines binnendifferenzierten Unterrichtskonzeptes, welches von einem Klassenlehrer*innenteam umgesetzt wird. Am Ende von Klasse 6 erfolgt die Zuordnung zur den beiden Bildungsgängen anhand des Leistungsbildes. Bei Neuaufnahmen ab Klasse 7 wird bei der Aufnahme anhand der Zeugnisse der abgebenden Schule entschieden, welchen Bildungsgang der junge Mensch zunächst besucht.

Schüler*innen haben die Möglichkeit, bis zur 9. Jahrgangsstufe den Bildungsgang zu wechseln. So wird eine frühzeitige strenge Festlegung auf einen der beiden Bildungsgänge bzw. auf einen bestimmten Schulabschluss vermieden. Die Versetzungskonferenz entscheidet dabei nach intensiver Beratung und unter Berücksichtigung des Leistungsstandes über den Wechsel in einen anderen Bildungsgang. Ein Bildungsgangwechsel ist in der Regel nur am Ende eines Schuljahres möglich.

Versetzungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I

Hier gelangen Sie zur aktuellen, für unsere Sekundarschule gültigen  Prüfungs- und Versetzungsordnung.