Jugendhilfeeinrichtung

Die Unterbringung aller jungen Menschen in unserer Jugendhilfeeinrichtung wird über öffentliche Kostenträger finanziert. Grundsätzlich bestehen zwei gesetzlich geregelte (§34 und §35a SGB VIII) Möglichkeiten der Unterbringung: im Rahmen der „Hilfen zur Erziehung“ oder über die „Eingliederungshilfe“.
Wir sind ein anerkannter Träger der Jugendhilfe. Ihr örtliches Jugendamt berät sie gerne im Hinblick auf die Eignung unser Einrichtung für ihr Kind. Darüber hinaus können sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen, um vorab zu klären, ob ein gemeinsamer Weg erfolgversprechend ist. Wenn dies der Fall ist, können sie bei einem öffentlichen Kostenträger eine finanzielle Förderung zur Finanzierung der Unterbringungskosten beantragen. Wird diesem Antrag stattgegeben, werden die Eltern im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten beteiligt. Im Falle der Eingliederungshilfe muss im Namen des Kindes ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Einrichtungssekretariat:

Telefon: 05755 9620
E-Mail: sekretariat@schloss-varenholz.de

 

Sekundarschule

Junge Menschen aus einem Umkreis von ca. 35 km um Varenholz herum (Raum Vlotho, Rinteln, Extertal, Lippe, Bad Oeynhausen, Minden, Hameln, Lemgo, Herford) haben die Möglichkeit, als Tagesschüler*in die Private Sekundarschule zu besuchen. Insbesondere beruflich stark eingebundenen Familien bietet unsere Sekundarschule dabei über ihr besonderes pädagogisches Profil hinaus eine wertvolle Entlastung:

  • Wir beschulen und betreuen Ihr Kind in der Regel ganztags von 8.25 Uhr bis 15.25 Uhr (dienstags bis 12.55 Uhr und freitags bis 11.35 Uhr). Genauere Angaben finden Sie in unserer Tages- und Wochenstruktur.
  • Durch unseren hohen Personalschlüssel und die überwiegend sehr kleinen Klassen können wir jedem Kind eine individuelle, seinen persönlichen Ressourcen entsprechende Förderung zukommen lassen.
  • In der Regel gibt es keine Hausaufgaben. Diese hat Ihr Kind im Rahmen des Ganztagsunterrichts schon während der Schulzeit erledigt.
  • Zur Verpflegung der Tagesschüler*innen von montags bis donnerstags ein abwechslungsreiches, in unserer Schlossküche zubereitetes Mittagessen.
  • Für den Schulweg von und nach Varenholz erhalten Schüler*innen aus NRW auf Antrag einen gesetzlich geregelten Fahrtkostenzuschuss. Zudem unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach geeigneten Fahr- bzw. Transportmöglichkeiten.


Kosten

Für den Besuch unserer Privaten Sekundarschule als Tagesschüler*in erheben wir keinen Elternbeitrag bzw. kein Schulgeld. Es fallen jedoch folgende Nebenkosten an:

  • Mittagessen: 125,00 Euro, monatlich
  • Aufnahmegebühr: 250,00 Euro, einmalig
  • Schulkleidung: ca. 200,00 Euro, einmalig
  • Materialpauschale: 120,00 Euro, jährlich


Angebotsbedingungen

Das oben angeführte Angebot im Tagesschulbereich hat ausschließlich für Privatzahler*innen Gültigkeit. Ist ein Jugendamt involviert, gelten auf Basis unserer Leistungsbeschreibung die entsprechenden Leistungsentgelte.

Ansprechpartner*in

Für weitere Fragen zu unseren Gebührensätzen wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat:

Telefon: 05755 9620
E-Mail: sekretariat@schloss-varenholz.de

„Auch die jungen Menschen, deren Aufenthalt in unserer Einrichtung durch einen öffentlichen Kostenträger finanziert wird, stammen zum allergrößten Teil aus der bürgerlichen Mittelschicht. Grundsätzlich haben nämlich alle Eltern die Möglichkeit, eine Übernahme der Kosten zu beantragen.“

Tobias Boving, Einrichtungsleiter