Partizipation
Partizipation, Mitbestimmung und Mitgestaltung von Kindern und Jugendlichen stellen auf Schloss Varenholz wichtige Bausteine des pädagogischen Alltages dar. Da uns die Wünsche und Probleme unserer Kinder und Jugendlichen sehr wichtig sind, bieten wir ihnen im Einrichtungs- und Schulalltag viele Möglichkeiten, sich einzubringen, mitzubestimmen und in ihren Sorgen und Nöten, aber auch mit ihren Vorschlägen zur Veränderung der Schul- und Einrichtungskultur ernst genommen zu werden.
In Gremien wie der Schüler*innenvertretung (SV) oder dem Klassenrat, aber auch über gewählte Vertreter*innen wie die Gruppen- oder Klassensprecher*innen haben die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Interessen zu vertreten und aktiv am Einrichtungs- und Schulgeschehen mitzuwirken. Ein weiteres Instrument zur Partizipation stellt das Schüler*innenparlament mit gewählten Vertreter*innen aus der Schülerschaft aller Einrichtungen und Schulen der Fachinstitute Blauschek dar. So wurde von den Parlamentarier*innen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Partizipation zum Beispiel eine für alle verbindliche Vereinbarung über das Zusammenleben in den Einrichtungen der Fachinstitute Blauschek erstellt, die die fünf Lebensbereiche Gemeinschaft, Gesundheit, Schule/Bildung, Freizeit und Medien umfasst.
Die gewählten Schülervertreter*innen können allen anderen Kinder und Jugendlichen die Ergebnisse aus den Parlamentssitzungen im Schülerforum präsentieren bzw. Themen vorstellen, von denen sie sich wünschen, dass sie in der Schülerschaft diskutiert werden sollen. Die regelmäßigen Gruppenstunden bieten den Kindern und Jugendlichen darüber hinaus die Gelegenheit, durch kontinuierlichen Austausch mit ihren Betreuer*innen und Mitbewohner*innen gruppeninterne Prozesse mitzubestimmen.
Beschwerde
Neben dem Recht auf Teilhabe und Partizipation steht es unseren Kindern und Jugendlichen bei einer Verletzung ihrer Rechte jederzeit frei, entweder eine Beschwerde persönlich vorzubringen oder aber ein schriftliches Beschwerdeverfahren einzuleiten. Jedes Kind und jeder Jugendliche ist über die Möglichkeiten und Wege der Beschwerdeführung informiert, wird im Prozess der Beschwerde begleitet und zeitnah über das Ergebnis der Bearbeitung seiner Beschwerde unterrichtet.
Ein einrichtungsinternes Beschwerdeverfahren regelt die Art und Weise des Umgangs mit Beschwerden auf Schloss Varenholz.
Beschwerdeformular für Kinder und Jugendliche der Einrichtung, Mitarbeitende, Eltern bzw. Sorgeberechtigte, Kostenträger:
„Eine neue gesetzliche Grundlage hat das Recht auf Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten durch Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 1. Januar 2012 erhalten. Das Gesetz soll den Kinderschutz in Deutschland deutlich verbessern. Hierzu zählt unter anderem auch die Verbindlichkeit fachlicher Standards, wie z. B. die Leitlinien zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen.“