Partizipation

Partizipation, Mitbestimmung und Mitgestaltung von jungen Menschen stellen auf Schloss Varenholz wichtige Bausteine des pädagogischen Alltages dar. Da uns die Wünsche und Probleme der jungen Menschen sehr wichtig sind, bieten wir ihnen im Einrichtungs- und Schulalltag viele Möglichkeiten, sich einzubringen, mitzubestimmen und in ihren Sorgen und Nöten, aber auch mit ihren Vorschlägen zur Veränderung der Schul- und Einrichtungskultur ernst genommen zu werden.

In Gremien wie der Schüler*innenvertretung (SV) oder dem Klassenrat, aber auch über gewählte Vertreter*innen wie die Gruppen- oder Klassensprecher*innen haben die jungen Menschen die Möglichkeit, ihre Interessen zu vertreten und aktiv am Einrichtungs- und Schulgeschehen mitzuwirken. Ein weiteres Instrument zur Partizipation stellt das „Schüler*innenparlament“ mit gewählten Vertreter*innen aus der Schülerschaft aller Einrichtungen und Schulen der Fachinstitute Blauschek dar. So wurde von den Parlamentarier*innen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Partizipation zum Beispiel eine für alle verbindliche Vereinbarung über das Zusammenleben in den Einrichtungen der Fachinstitute Blauschek erstellt, die die fünf Lebensbereiche Gemeinschaft, Gesundheit, Schule/Bildung, Freizeit und Medien umfasst.

Die gewählten Schülervertreter*innen können allen anderen jungen Menschen die Ergebnisse aus den Parlamentssitzungen im Schüler*innenforum präsentieren bzw. Themen vorstellen, von denen sie sich wünschen, dass sie in der Einrichtung/Schule diskutiert werden sollen. Die regelmäßigen Gruppenstunden bieten den jungen Menschen darüber hinaus die Gelegenheit, durch kontinuierlichen Austausch mit ihren Betreuer*innen und Mitbewohner*innen gruppeninterne Prozesse mitzubestimmen.

Beschwerde

Neben dem Recht auf Teilhabe und Partizipation steht es den jungen Menschen bei einer Verletzung ihrer Rechte jederzeit frei, entweder eine Beschwerde persönlich vorzubringen oder aber ein schriftliches Beschwerdeverfahren einzuleiten. Alle jungen Menschen sind über die Möglichkeiten und Wege der Beschwerdeführung informiert, werden im Prozess der Beschwerde begleitet und zeitnah über das Ergebnis der Bearbeitung ihrer Beschwerde unterrichtet.

Ein einrichtungsinternes Beschwerdeverfahren regelt die Art und Weise des Umgangs mit Beschwerden auf Schloss Varenholz.

Beschwerdeformular für junge Menschen aus der Einrichtung, Mitarbeitende, Eltern bzw. Sorgeberechtigte, Kostenträger:

-zum Ausdrucken

-als Online-Formular

„Eine neue gesetzliche Grundlage hat das Recht auf Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten durch Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 1. Januar 2012 erhalten. Das Gesetz soll den Kinderschutz in Deutschland deutlich verbessern. Hierzu zählt unter anderem auch die Verbindlichkeit fachlicher Standards, wie z. B. die Leitlinien zur Partizipation von jungen Menschen in Einrichtungen.“

Tanja Eikermann, Kinderschutzbeauftragte auf Schloss Varenholz