Junge Menschen haben einen Anspruch auf Hilfen bzw. Teilhabe, damit ihnen eine angemessene Schulbildung im Rahmen der Schulpflicht ermöglicht werden kann. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von jungen Menschen am gesellschaftlichen Leben bzw. an Bildung ohne Ausgrenzung und Diskriminierung.

Auf Basis dieser Präambel bietet die Jugendhilfeeinrichtung Schloss Varenholz Schulbegleitung gem. § 35a SGB VIII und § 112 SGB IX – Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche an, wobei die Schulbegleiter*innen an den Schulen der OWL gemeinnützigen Privatschulgesellschaft mbH oder an öffentlichen Schulen eingesetzt werden können. Das Angebot ist nicht auf junge Menschen der Einrichtung Schloss Varenholz begrenzt, sondern kann auch für andere junge Menschen aus einem Umkreis von ca. 50 km um Schloss Varenholz in Anspruch genommen werden.

Zielgruppe und Ziele

Zielgruppe des Angebotes sind junge Menschen im Sinne des § 2 SGB IX, die durch ihre seelische (SGB VIII) oder körperliche bzw. geistige Behinderung (SGB IX) in der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt sind. Die Aufgabe der Schulbeleiter*innen besteht darin, die Teilhabe des jungen Menschen am Leben in der Gesellschaft sowie am schulischen Unterricht zu ermöglichen bzw. zu verbessern. Die Zielsetzungen im Einzelnen lauten:

  • jungen Menschen mit Unterstützungsbedarf den Schulbesuch in einer geeigneten Schulform zu ermöglichen und zu erleichtern
  • das Lern-/ Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration zu fördern
  • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen auszugleichen
  • Schulabbrüche zu vermeiden
  • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit zu fördern

Art der Leistung/Personalausstattung

Die Schulbegleitung umfasst unterstützende Betreuungsleistungen, die sowohl durch angelernte Hilfs-/Ergänzungskräfte als auch durch pädagogische Fachkräfte erbracht werden können. Direkte Betreuungsleistungen sind die Leistungen, die ausgehend vom individuellen Hilfebedarf unmittelbar (Face to Face) erbracht werden. Hierzu zählen Maßnahmen im pflegerischen Bereich, bei lebenspraktischen Aufgaben, im Unterricht und im sozial-emotionalen Bereich. Zu den indirekten Leistungen zählen alle zur Organisation des Dienstes und des Arbeitsablaufes sowie zur Qualitätssicherung notwendigen Tätigkeiten.

Die Bemessung des Stundenumfangs richtet sich nach dem individuellen Bedarf der zu betreuenden jungen Menschen.

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