Neben einer privaten Finanzierung der Unterbringung auf Schloss Varenholz besteht bei Erfüllung bestimmter, im Sozialgesetzbuch geregelter Voraussetzungen die Möglichkeit, bei einem öffentlichen Kostenträger eine finanzielle Förderung zur Finanzierung der Unterbringungskosten zu beantragen. In diesem Fall müssen die Eltern vorab bei ihrem örtlichen Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, werden die Eltern im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten beteiligt.
Bei Fragen zu den Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bzw. der Antragsstellung bei einem öffentlichen Kostenträger stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Einrichtungssekretariat:
Telefon: 05755 9620
E-Mail: sekretariat@schloss-varenholz.de
„Auch die Kinder und Jugendlichen, deren Aufenthalt in unserer Einrichtung durch einen öffentlichen Kostenträger finanziert wird, stammen zum allergrößten Teil aus der bürgerlichen Mittelschicht. Grundsätzlich haben nämlich alle Eltern die Möglichkeit, eine Übernahme der Kosten zu beantragen.“